Verzollung heisst: Ihr Paket wird beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) deklariert — und bei allem, was an Ihre Haustür geht, erledigt das der Transporteur für Sie. Sie zahlen Einfuhr-MWST von 8.1% (2.6% für Lebensmittel, Bücher, Medikamente) auf Ware plus Versand, sobald die Steuer CHF 5 übersteigt, dazu die Verzollungsgebühr des Transporteurs. Der eigentliche Zoll beträgt seit der Abschaffung der Industriezölle 2024 auf fast allem CHF 0.
Was Verzollung genau bedeutet
Verzollung bündelt drei Dinge: die Sendung deklarieren, die Abgaben veranlagen und das Geld einziehen. Vier Parteien sind beteiligt:
- Der Verkäufer legt die Zollpapiere bei — die Rechnung oder Deklaration, die Inhalt und Wert nennt.
- Der Transporteur (Schweizer Post oder Kurier) reicht die elektronische Deklaration ein, schiesst die Steuer vor und stellt Ihnen Rechnung.
- Das BAZG, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, veranlagt die Abgaben. Bei einem normalen Paket stellt es Privatpersonen nie direkt Rechnung.
- Sie bezahlen — meist ohne vor der Zustellung einen Finger zu rühren.
Was niemand erklärt: Es gibt keine einzelne «Zollgebühr». Ihre Rechnung besteht aus Steuer (MWST, geht an den Staat) plus einer Dienstleistungsgebühr (geht an den Transporteur für die Verzollung). Bei typischen Bestellungen ist die Gebühr die grössere, ärgerlichere Hälfte — sie hat eigene Seiten für die Schweizer Post und DHL, UPS & FedEx.
Die fünf Schritte jeder Sendung
- Der Verkäufer legt die Papiere bei. Eine Handelsrechnung oder die postalische CN22/CN23-Deklaration nennt Inhalt und Wert. Die meisten Verzollungsprobleme entstehen genau hier — eine fehlende oder vage Rechnung bedeutet später Verzögerungen und Abklärungsgebühren.
- Das Paket überquert die Grenze und wird deklariert. Der Transporteur reicht beim BAZG in Ihrem Namen eine elektronische Einfuhrdeklaration ein. Sie füllen nichts aus und unterschreiben nichts.
- Das BAZG veranlagt die Abgaben. Die Einfuhr-MWST — 8.1% normal, 2.6% reduziert — wird auf der Ware plus Versand berechnet, dazu allfälliger Zoll. Beträgt die Steuer CHF 5 oder weniger, wird sie nicht erhoben und das Paket kommt ohne Abgaben durch. Das ist die berühmte Grenze bei rund CHF 62 Warenwert inklusive Versand zum Normalsatz (etwa CHF 193 zum reduzierten Satz).
- Der Transporteur schiesst das Geld vor — und schlägt seine Gebühr drauf. Die Schweizer Post verrechnet CHF 13 (EU) oder CHF 16 (übrige Welt) plus 3% des Werts, gedeckelt bei CHF 70, plus 8.1% MWST auf der Gebühr selbst. Kuriere verlangen eigene Vorlagegebühren mit Minima um CHF 22–27.
- Zustellung und Rechnung. Sie zahlen an der Tür, in der Post-App oder am Schalter — Kuriere schicken die Rechnung oft nach der Zustellung. Die mitgelieferte Veranlagungsverfügung ist Ihr Nachweis der bezahlten Steuer. Aufbewahren: Sie brauchen sie für jede Rückerstattung, etwa bei einer Retoure.
Was die Verzollung 2026 kostet
| Abgabe | Satz 2026 | Empfänger |
|---|---|---|
| Einfuhr-MWST — Normalsatz | 8.1% auf Ware + Versand | Bund |
| Einfuhr-MWST — reduziert (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) | 2.6% auf Ware + Versand | Bund |
| Zoll | CHF 0 auf Industriegütern seit 2024 | Bund |
| Verzollungsgebühr Schweizer Post | CHF 13/16 + 3% des Werts, max. CHF 70, + 8.1% MWST | Schweizer Post |
| Verzollungsgebühr Kuriere | DHL 2% min. CHF 27 · UPS 3% min. CHF 25.15 · FedEx 2.5% min. CHF 22 | Der Kurier |
Das ganze System dreht sich um die CHF-5-Regel: Eine Steuer bis CHF 5 wird nicht erhoben — und wo keine Steuer einzuziehen ist, gibt es auch keine Verzollungsgebühr. Darum können zwischen einer Bestellung für CHF 60 und einer für CHF 70 an der Tür fast CHF 25 liegen. Rechnen Sie Ihren Fall im Rechner durch — er wendet genau diese Sätze und Gebühren an.
Wer Ihr Paket verzollt — drei Szenarien
- Plattform-Bestellung (Temu, Shein, AliExpress, Amazon). Seit dem 1. Januar 2025 gelten grosse Plattformen für die Schweizer MWST als Verkäufer: Sie verrechnen die Steuer im Warenkorb und verzollen unter eigener Registrierung. Das Paket kommt ohne Nachzahlung an — Details im Plattform-Ratgeber.
- Postpaket. Die Schweizer Post verzollt automatisch und stellt Steuer plus Gebühr in Rechnung. Das ist der Standard für alles, was ausländische Postdienste befördern.
- Expresskurier (DHL, UPS, FedEx). Die eigenen Zolldeklaranten des Kuriers verzollen — meist schneller, aber mit höheren Mindestgebühren, verglichen auf der Kurierseite.
Können Sie selbst verzollen?
Bei einem Paket an Ihre Wohnadresse: realistisch nein. Der Transporteur deklariert es in seinem System, bevor Sie es je zu Gesicht bekommen — ein Opt-out für Privatempfänger gibt es nicht. Der eine echte Selbermach-Weg ist die Grenzabholung: an einen deutschen Paketshop liefern lassen, persönlich abholen und beim Grenzübertritt in der offiziellen QuickZoll-App selbst deklarieren. Innerhalb der Reisefreigrenze von CHF 150 pro Person zahlen Sie nichts; darüber zahlen Sie 8.1% MWST — aber keine Verzollungsgebühr, bei kleinen Bestellungen die grössere Hälfte der Rechnung. Die komplette Anleitung steht im Deutschland-Ratgeber.
Wenn etwas schiefläuft
- Doppelt bezahlt? Hat der Shop die Schweizer MWST schon beim Checkout verrechnet und ein Transporteur kassiert nochmals, erstattet die Plattform die Doppelbelastung — Bestellbestätigung mit MWST-Zeile aufbewahren.
- Aufforderung zur Wertabklärung? Der deklarierte Wert fehlte oder war unplausibel, also verlangt die Post die Rechnung von Ihnen. Schnell antworten — nach wenigen Tagen fallen Lagergebühren an.
- Paket steckt «beim Zoll» fest? Wenden Sie sich an den Transporteur, nicht ans BAZG — er hält das Paket und weiss, was fehlt. Mehr als eine Woche Funkstille ist fast immer eine Papierfrage, die auf Sie wartet.
- Ware geht zurück? Die Einfuhr-MWST kann rückerstattet werden, wenn die Ware nachweislich wieder ausgeführt wird. Sie brauchen die Veranlagungsverfügung und den Ausfuhrnachweis — fragen Sie den Transporteur vor dem Rückversand nach seinem Retourenprozess.
Die offiziellen Stellen: BAZG-Links
Diese Website ist ein unabhängiger Rechner mit Ratgebern, nicht die Zollbehörde. Für die offiziellen Regeln, Formulare und Kontaktstellen gehen Sie direkt zur Quelle: zur BAZG-Seite zu Interneteinkauf und Postsendungen und zur verständlichen Übersicht auf ch.ch. Fragen zu einem konkreten Paket gehören aber zum Transporteur, der es hält — das BAZG verfolgt keine einzelnen Konsumsendungen.
Häufige Fragen zur Verzollung
Wie lange dauert die Verzollung?
Meist wenige Stunden bis zwei Arbeitstage, praktisch unsichtbar. Mehr als eine Woche «beim Zoll» heisst fast immer Papierproblem — kontaktieren Sie den Transporteur, Bestellbestätigung bereithalten.
Muss ich selbst etwas tun?
Normalerweise nichts. Der Transporteur deklariert, schiesst die Steuer vor und stellt Rechnung. Aktiv werden Sie nur, wenn die Rechnung verlangt wird — und beim Bezahlen.
Warum zahle ich bei einem günstigen Paket Abgaben?
Der Versand zählt zum steuerbaren Wert, manche Ware ist normalsatzpflichtig statt reduziert, oder der Verkäufer hat einen anderen Wert deklariert. Prüfen Sie die Rechnung im Rechner — ist die Veranlagung wirklich falsch, reklamieren Sie beim Transporteur.
Kommt zur MWST noch Zoll dazu?
Beim normalen Shopping fast nie — die Industriezölle wurden 2024 abgeschafft. Zölle bleiben vor allem auf Lebensmitteln, Alkohol und Tabak.